Erklärung zur Barrierefreiheit
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Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der KoLeP – Kommunikations- und Lernplattform des Bundesverwaltungsamtes veröffentlichten Website des Bundesverwaltungsamtes. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Stand der Vereinbarkeit mit den AnforderungenDie Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 13.10.2025 bis 31.10.2025 durchgeführten Selbstbewertung Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Rechtsgrundlage Ausnahmen: Manche der unter 1. – 6. genannten Punkte können unter § 12a BGG bzw. Art. 5 der EU-Richtlinie 2016/2102 als Ausnahme wegen unverhältnismäßigem Aufwand zu bewerten sein. Solche Einzelfälle sind hier als bekannte Einschränkungen dokumentiert. Es ist uns als Plattformbetreiber technisch und organisatorisch nicht möglich, sämtliche durch Nutzerinnen und Nutzer erstellten oder hochgeladenen Inhalte auf ihre Barrierefreiheit zu überprüfen. Die Barrierefreiheitserklärung bezieht sich ausschließlich auf die technische Umsetzung und die Grundfunktionen der Plattform selbst. Für die barrierefreie Gestaltung der von einzelnen Lehrenden, Kursautorinnen und -autoren oder sonstigen Dritten bereitgestellten Inhalte (z. B. Dokumente, Präsentationen, Videos oder Kursmaterialien) sind die jeweiligen Erstellenden verantwortlich. Zur Unterstützung der Erstellenden stellen wir Anleitungen, Schulungen und Hilfsmittel zur Erstellung barrierefreier Inhalte bereit und beraten Autorinnen und Autoren bei der barrierearmen Aufbereitung ihrer Materialien. Fakultativ barrierefreie InhalteWo möglich stellen wir alternative Zugangsformen bereit (z. B. textbasierte Transkripte für ausgewählte Video-Inhalte, alternative Dateiformate auf Nachfrage). Bei eingebetteten PDFs, die nicht barrierefrei sind, bieten wir auf Nachfrage ein strukturiertes Textformat oder eine barrierefreie Version an. Eigene technische Anpassungen zur Behebung der bestehenden Barrieren sind derzeit nicht vorgesehen. Die Weiterentwicklung und technische Umsetzung der Barrierefreiheit erfolgt zentral durch den ILIAS e. V. als verantwortliche Entwicklungsorganisation der Lernplattform. Wir beobachten die Entwicklungen und Updates des ILIAS-Kernsystems fortlaufend und übernehmen Verbesserungen hinsichtlich der Barrierefreiheit im Rahmen regulärer Softwareaktualisierungen, sobald diese vom ILIAS e. V. bereitgestellt werden. Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der ErklärungDiese Erklärung wurde am 09.10.2025 erstellt und zuletzt am 15.10.2025 aktualisiert. Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback AnsprechpartnernSie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter eCampus@bva.bund.de an. SchlichtungsverfahrenWenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: Website der Schlichtungsstelle BGG . Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de. Erläuterung zum BedienkonzeptSie können ILIAS mit assistiven Technologien aktiv bedienen und Interaktionen durchführen. Sie können ILIAS ohne assistive Technologien, nur mittels Tastatur bedienen. Das Element, welches den Fokus hält, ist visuell hervorgehoben. Orientierung mittels ARIA Landmark Roles und ÜberschriftenDie wichtigsten Bereiche von ILIAS sind semantisch ausgezeichnet (ARIA Landmark Roles). Sie können über diese Auszeichnungen innerhalb der Seite navigieren.
Nutzung der HauptnavigationDie Hyperlinks der Hauptnavigation können über die Tastatursteuerung per Tabulatortaste ausgewählt werden. Für einzelne Navigationsbereiche kann unter Umständen eine Steuerung per Pfeiltasten erforderlich sein. Beispiel: Im Magazin von ILIAS gibt es die Baumansicht, über die man mit der Tabulatortaste gelangt. Wenn die Baumansicht aktiviert wurde, lässt diese sich mit einigen Screenreadern ausschließlich mit den Pfeiltasten steuern. Ggf. müssen Sie für diesen Navigationsbereich den Scan-Modus des Screenreaders abschalten. DashboardDie Seite hat eine Hauptspalte, die alle Favoriten sowie alle Kurse und Gruppen, bei denen Sie Mitglied sind, listet. Sie können auf den Titel eines Objekts klicken, um es zu öffnen. Die Seite hat auch noch eine Randspalte, in welcher Blöcke mit zusätzlichen Diensten wie To-Dos, Kalender, Neuigkeiten und Mail angeboten werden. |